Lintech GmbH

Allgemeine GEschäftsbedingungen

1. Öffnungs- und Arbeitszeiten
Die ordentlichen Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:15 – 17:00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung

Ausgenommen sind allgemeine Feiertage und Betriebsferien.

Für Einsätze ausserhalb der ordentliche Öffnungs- und Arbeitszeiten werden dem Auftraggeber nebst den üblichen Kosten ein Zuschlag entsprechend dem Mehraufwand für Bereitstellung von Personal und Arbeitsgerät sowie allfällige später eintreffende Kosten für Ausnahme und Sonderbewilligungen verrechnet.

2. Lieferung
Der Versand geht auf Gefahr des Käufers. Allfällige Verluste oder Beschädigungen hat sich der Empfänger vor Annahme der Ware von der betreffenden Transportanstalt schriftlich bestätigen zu lassen. Seine diesbezüglichen Ansprüche muss er unverzüglich geltend machen. Jeder weitere Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Lieferung , insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen.

3. Lieferfrist
3.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, die bei Bestellung zu erbringende Zahlung und allfällige Sicherheiten geleistet worden sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung beim Käufer bereit steht. Andere schriftliche Vereinbarungen vorbehalten.

3.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn:
a) dem Verkäufer die Angabe, die er für die Ausführung der Bestellung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie nachträglich abgeändert werden und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird;
b) der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c) Hindernisse auftreten die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen.

3.3 Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

3.4 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung.

4. Ausstattung, Umfang und Spezialanfertigungen
4.1 Ausstattung und Umfang der zu verkaufenden Ware bestimmt grundsätzlich der Verkäufer. In der Regel wird die Ware unverändert von Lieferanten übernommen. Wünscht der Kunde Zusätzliches, Reduzierung oder Abänderungen der Ware so gilt diese als Spezialanfertigung und ist vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.

4.3 Kosten die durch Spezialanfertigungen insbesondere durch Abändern von Standartprodukten entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

4.4 Tritt der Kunde nach Auftragserteilung beziehungsweise nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, sofern dies gemäss den anderen Punkten der Allg. Geschäftsbedingungen möglich ist oder eine Ausnahmeregelung besteht, so hat der Kunde alle bis dahin entstandenen Kosten und allfällige erst später ersichtlichen Unkosten vollumfänglich zu tragen.

5. Obhutspflicht
bei einem Tauschgeschäft sind allfällige Kosten bezüglich Reparaturen, Wartung und Unterhalt bis zur Besitzübertragung (Eigentumserwerb) vom Käufer zu übernehmen.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten besteht zugunsten des Verkäufers der Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB am Verkaufsobjekt sowie an allen seinen Bestandteilen und Zubehör. Bis dahin darf der Käufer den Kaufgegenstand weder veräussern noch verpfänden oder ausleihen. Die Vermietung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers zulässig. Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Die Kosten werden vom Käufer getragen.

7. Rücktritt
7.1 Wird eine allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäss bezahlt, so kann der Verkäufer nach Ansetzung einer einer Nachfrist von 7 Tagen unter Geltendmachung ihres Eigentumsvorbehaltes vom Vertrag zurücktreten und einen angemessenen Betrag für die Miete und Abnützung des Kaufgegenstandes fordern.

7.2 Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, steht dem Verkäufer eine Entschädigung von 20% der Bruttoverkaufssumme zu.

7.3 Beide Vertragspartner haben das Recht innerhalb von 5 Tagen den Vertrag zu kündigen. Die entstandenen Kosten für die Bestellung oder den Versand trägt der Kunde.

7.4 Für gekaufte oder einmal bestellte Ware besteht, sofern keine besondere Vereinbarungen bestehen, kein Rückgaberecht.

7.5 Ware ohne intakter Originalverpackung oder mit geöffneten Siegeln, Hygieneartikel, Software und Ähnliches sind vom Umtausch ausgeschlossen.

8. Preis
8.1 Die Preise verstehen sich netto ab Verkäufer in frei verfügbaren Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge, anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten.

8.2 Preisbekanntgabe:
Die von uns im Internet bekannt gegebenen Preise sind in der Regel immer der aktuellen Marktsituation angepasst, trotzdem kann der in Rechnung gestellte Preis vom Angebot abweichen, wenn sich die Marktsituation vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur Rechnungsstellung wesentlich verändert.

Wenn Preise für ein Produkt mehrfach und in verschiedenen Höhen für das selbe Produkt bekannt gegeben werden, zum Beispiel im Internet, in Prospekten oder an Ausstellungen, so gilt immer der Preis der aktuellsten Preisliste, ausser es handle sich um eine zeitlich begrenzte Aktion.

8.3 Kleinmengen welche auf Rechnung gekauft werden sowie Einzelbestellungen werden mit einem angemessenen Kleinmengenzuschlag abgerechnet. Der Zuschlag wird von uns festgelegt.

9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.

9.2 Müssen dem Käufer ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung noch ausstehen, einen Verzugszins zu entrichten (gem. schriftlicher Vereinbarung).

9.3 Ohne besondere Vereinbarungen ist ein Verzugszins von 9 % jährlich zu entrichten.

10. Garantie
10.1 Der Verkäufer übernimmt die Garantie der schadhaften Teile. Ausbau, Einbau, Reisespesen sowie Arbeitslöhne gehen zu Lasten des Käufers. Für Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen haftet der Verkäufer nicht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachten von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht vom Verkäufer ausgeführte Bau- und Montagearbeiten, usw.

10.2 Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Garantie für Neuware ein Jahr. Für Batterien in der Regel 6 Monate.

10.3 In jedem Falle sind die Garantiebestimmungen des Herstellers massgebend.

10.4 Der Käufer hat während eines Ausfalles seiner Ware keinen Anspruch auf Ersatz.

11. Verzicht auf Verrechnung
Der Käufer verzichtet darauf, gemäss Art. 126 OR, gegen die Forderungen des Verkäufers allfällige Gegenforderungen z.B. Entgeldminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen usw. aufrechnungsweise geltend zu machen.

12. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für jede Art des Vertragsabschlusses.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Käufer und den Verkäufer ist Sitz des Verkäufers. Das Rechtsverhöltnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Stand 30.09.2012